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Für Angehörige

UNSERE LEISTUNGEN

selbstständig, selbstbestimmend, unabhängig

Wir wissen, wie wichtig es ist, das eigene Leben nach den eigenen Vorstellungen zu führen. Unser Ziel ist es, Ihre Familienangehörige in ihrem Alltag genau dort zu unterstützen, wo sie es sich wünschen – damit Sie wieder Familie sein können.

Für Angehörige

GRUNDPFLEGE (SGB XI & SGB XII)


Die tägliche Routine wird manchmal zur Herausforderung.

Sie müssen sich nicht um die körperlich schwere Pflege kümmern und können die Rolle als Sohn, Tochter oder Ehepartner beibehalten, während wir die professionelle Versorgung übernehmen. 

  • Körperpflege: Unterstützung beim Waschen, Duschen oder Baden sowie Zahnpflege, Kämmen und Rasieren.

  • Ernährung: Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung von Mahlzeiten und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.

  • Mobilität: Begleitung beim Aufstehen, Ankleiden oder dem sicheren Transfer (z. B. in den Rollstuhl).

  • Prophylaxen: Vorbeugende Maßnahmen zu Ihrer Sicherheit (z. B. Vermeidung von Stürzen).

  • Kostenübernahme: Ab Pflegegrad 2 rechnen wir im Rahmen der Pflegesachleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag genutzt werden. Gemeinsam erstellen wir einen Plan, der Ihre Wünsche respektiert.
Grundpflege

Behandlungspflege (SGB V)


Unsere Fachkräfte führen ärztliche Verordnungen wie Medikamentengabe, Verbandswechsel oder Injektionen sicher durch.

Sie haben die Gewissheit, dass die medizinische Versorgung lückenlos und nach höchsten Standards erfolgt, ohne dass Sie selbst zum „Hobbymediziner“ werden müssen.

  • Medikamentenmanagement: Richten und / oder Verabreichen der Medikamente.

  • Injektionen & Infusionen: Fachgerechtes Spritzen (z. B. Insulin) und Infusionsüberwachung.

  • Wundversorgung & Verbandswechsel: Professionelle Pflege von Wunden nach modernen Standards.

  • Kompressionstherapie: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder das Anlegen von Kompressionsverbänden.

  • Vitalzeichenkontrolle: Regelmäßige Messung von Blutdruck, Blutzucker und Puls

  • Kostenübernahme: Bei einer ärztlichen Verordnung übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten.

Behandlungspflege

VERHINDERUNGSPFLEGE
(§ 39 SGB XI)


Auch Sie als Angehörigen brauchen einmal eine Pause, fahren in den Urlaub oder haben eigene Termine. Für diese Zeiten springen wir ein. So wissen Sie Ihre Liebsten immer in guten Händen.

Ob Spaziergänge, Vorlesen oder Begleitung zu Terminen – wir schenken Zeit und Aufmerksamkeit

  • Voraussetzung: Mindestens Pflegegrad 2 und eine vorangegangene Pflegezeit von sechs Monaten durch Angehörige.
  • Budget: Die Pflegekasse stellt jährlich 1.612 € zur Verfügung (aufstockbar auf bis zu 2.418 €).
Verhinderungspflege

HAUSWIRTSCHAFT


Wenn Sie zu Besuch kommen, müssen Sie nicht erst den Putzlappen schwingen oder den Kühlschrank füllen. Genießen Sie stattdessen die gemeinsame Zeit in einem gepflegten Zuhause.

  • Reinigung & Wäsche: Staubsaugen, Wischen, Badreinigung, Wäschewaschen und Bettenbeziehen.

  • Einkauf & Begleitung: Wir erledigen den Einkauf für Sie oder begleiten Sie zum Arzt.

  • Mahlzeitenzubereitung: Unterstützung beim Kochen oder das Anrichten von mundgerechten Mahlzeiten.

  • Müllentsorgung: Wir kümmern uns um die rechtzeitige Entsorgung von Hausmüll, Altpapier und Glas.

  • Finanzierung: Oft über den Entlastungsbetrag (bis 131 € ab Pflegegrad 1) über die Krankenkasse abrechenbar. 
Hauswirtschaft

Entlastungsleistungen
(§ 45b SGB XI)


Ab Pflegegrad 1 stehen Ihren Angehörigen monatlich 131 € für die kleinen, aber wichtigen Dinge im Alltag zur Verfügung. 

  • Alltagsbegleitung: Gemeinsame Spaziergänge, Vorlesen oder Begleitung zum Markt und Friseur.

  • Beschäftigung: Gedächtnistraining oder einfach ein schönes Gespräch bei einer Tasse Kaffee.

  • Hauswirtschaft

  • Einkäufe und Arztbegleitung
  • Spar-Funktion: Nicht genutzte Beträge werden in den nächsten Monat übernommen und können angespart werden. (max. 6 Monate rückwirkend) Wir rechnen direkt mit der Kasse ab!

Entlastungsleistungen

Pflegeberatung
(§ 37.3 SGB XI)


Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch gesetzlich vorgesehen. Sehen Sie uns dabei als Partner. Wir schauen gemeinsam, ob es Ihnen gut geht, beantworten Ihre Fragen und prüfen, ob Sie wirklich alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

Wir nehmen Ihnen die Angst vor Fehlern und helfen Ihnen, die Ansprüche gegenüber der Pflegekasse voll auszuschöpfen.

  • Häufigkeit: Halbjährlich (Pflegegrad 2 & 3) oder vierteljährlich (Pflegegrad 4 & 5).

  • Themen: Hilfsmittelberatung, rücken- und kraftschonende Handgriffe, Prüfung auf Höherstufung. 

  • Die Kasse zahlt diesen Einsatz komplett.

Pflegeberatung
Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Sie

Möchten Sie erfahren, wie wir Sie konkret in Ihrer individuellen Situation unterstützen können? Lassen Sie uns in einem unverbindlichen Gespräch klären, wie wir gemeinsam für das Wohl Ihres Angehörigen sorgen.

Vertrauen Sie auf Erfahrung, Herz und Verlässlichkeit.