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Für Patienten

UNSERE LEISTUNGEN

selbstständig, selbstbestimmend, unabhängig

Wir wissen, wie wichtig es ist, das eigene Leben nach den eigenen Vorstellungen zu führen. Unser Ziel ist es, Sie in Ihrem Alltag genau dort zu unterstützen, wo Sie es sich wünschen – damit Sie Ihre Unabhängigkeit und Ihr vertrautes Zuhause so lange wie möglich genießen können.

Für Patienten

GRUNDPFLEGE (SGB XI & SGB XII)


Die tägliche Routine wird manchmal zur Herausforderung. Wir unterstützen Sie da, wo es nötig ist, und fördern gezielt die Fähigkeiten, die Sie sich bewahrt haben. Wir begegnen Ihnen dabei stets mit Respekt, Geduld und auf Augenhöhe.

  • Körperpflege: Unterstützung beim Waschen, Duschen oder Baden sowie Zahnpflege, Kämmen und Rasieren.

  • Ernährung: Hilfe bei der mundgerechten Zubereitung von Mahlzeiten und Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme.

  • Mobilität: Begleitung beim Aufstehen, Ankleiden oder dem sicheren Transfer (z. B. in den Rollstuhl).

  • Prophylaxen: Vorbeugende Maßnahmen zu Ihrer Sicherheit (z. B. Vermeidung von Stürzen).

  • Kostenübernahme: Ab Pflegegrad 2 rechnen wir im Rahmen der Pflegesachleistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Bei Pflegegrad 1 kann der Entlastungsbetrag genutzt werden. Gemeinsam erstellen wir einen Plan, der Ihre Wünsche respektiert.
Grundpflege

Behandlungspflege (SGB V)


Für ein sicheres Gefühl in den eigenen vier Wänden übernehmen wir alle medizinischen Maßnahmen, die Ihr Arzt verordnet hat. So können wir Ihre Genesung unterstützen und Krankenhausaufenthalte oft vermeiden.

  • Medikamentenmanagement: Richten und/oder Verabreichen Ihrer Medikamente.

  • Injektionen & Infusionen: Fachgerechtes Spritzen (z. B. Insulin) und Infusionsüberwachung.

  • Wundversorgung & Verbandswechsel: Professionelle Pflege von Wunden nach modernen Standards.

  • Kompressionstherapie: An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder das Anlegen von Kompressionsverbänden.

  • Vitalzeichenkontrolle: Regelmäßige Messung von Blutdruck, Blutzucker und Puls

  • Kostenübernahme: Bei einer ärztlichen Verordnung übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten.

Behandlungspflege

VERHINDERUNGSPFLEGE
(§ 39 SGB XI)


Auch Ihre Angehörigen brauchen einmal eine Pause, fahren in den Urlaub oder haben eigene Termine. Für diese Zeiten springen wir ein. So wissen Sie sich immer in guten Händen und Ihre Liebsten können unbesorgt neue Kraft tanken.

  • Voraussetzung: Mindestens Pflegegrad 2 und eine vorangegangene Pflegezeit von sechs Monaten durch Angehörige.
  • Budget: Die Pflegekasse stellt jährlich 1.612 € zur Verfügung (aufstockbar auf bis zu 2.418 €).
Verhinderungspflege

HAUSWIRTSCHAFT


Ein gepflegtes Umfeld ist wichtig für Ihr Wohlbefinden. Wenn das Staubsaugen schwerfällt oder der Einkauf zu anstrengend wird, greifen wir Ihnen unter die Arme.

  • Reinigung & Wäsche: Staubsaugen, Wischen, Badreinigung, Wäschewaschen und Bettenbeziehen.

  • Einkauf & Begleitung: Wir erledigen den Einkauf für Sie oder begleiten Sie zum Arzt.

  • Mahlzeitenzubereitung: Unterstützung beim Kochen oder das Anrichten von mundgerechten Mahlzeiten.

  • Müllentsorgung: Wir kümmern uns um die rechtzeitige Entsorgung von Hausmüll, Altpapier und Glas.

  • Finanzierung: Oft über den Entlastungsbetrag (bis 131 € ab Pflegegrad 1) über die Krankenkasse abrechenbar. 
Hauswirtschaft

Entlastungsleistungen
(§ 45b SGB XI)


Ab Pflegegrad 1 stehen Ihren Angehörigen monatlich 131 € für die kleinen, aber wichtigen Dinge im Alltag zur Verfügung. 

  • Alltagsbegleitung: Gemeinsame Spaziergänge, Vorlesen oder Begleitung zum Markt und Friseur.

  • Beschäftigung: Gedächtnistraining oder einfach ein schönes Gespräch bei einer Tasse Kaffee.

  • Hauswirtschaft

  • Einkäufe und Arztbegleitung
  • Spar-Funktion: Nicht genutzte Beträge werden in den nächsten Monat übernommen und können angespart werden. (max. 6 Monate rückwirkend) Wir rechnen direkt mit der Kasse ab!

Entlastungsleistungen

Pflegeberatung
(§ 37.3 SGB XI)


Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch gesetzlich vorgesehen. Sehen Sie uns dabei nicht als Kontrolleure, sondern als Partner. Wir schauen gemeinsam, ob es Ihnen gut geht, beantworten Ihre Fragen und prüfen, ob Sie wirklich alle Leistungen erhalten, die Ihnen zustehen.

  • Häufigkeit: Halbjährlich (Pflegegrad 2 & 3) oder vierteljährlich (Pflegegrad 4 & 5).

  • Themen: Hilfsmittelberatung, rücken- und kraftschonende Handgriffe, Prüfung auf Höherstufung. 

  • Die Kasse zahlt diesen Einsatz komplett.

Pflegeberatung

Für Patienten

Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Sie

Pflege ist Vertrauenssache – und wir sind uns dieser Verantwortung bewusst. Ob Sie Unterstützung bei der täglichen Pflege benötigen, medizinische Hilfe brauchen oder einfach eine entlastende Hand im Haushalt suchen: Unser Team ist an Ihrer Seite.

Lassen Sie uns in einem persönlichen Gespräch klären, welche Unterstützung für Ihre individuelle Situation am besten geeignet ist. Wir beraten Sie ehrlich, kompetent und nehmen uns die Zeit, die Sie brauchen.

Vertrauen Sie auf Erfahrung, Herz und Verlässlichkeit.